Wärmeplan

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Kommunaler Wärmeplan

Zur Erreichung der Klimaziele verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz Gemeinden zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Diese müssen den aktuellen Wärmebedarf analysieren, Potenziale für erneuerbare Energien aufzeigen und Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung definieren. Ergänzt wird dies durch das Gebäudeenergiegesetz und die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, die ebenfalls strengere Vorgaben zur Dekarbonisierung vorsehen.

Mit Beschluss vom 16.09.2024 hat der Gemeinderat Pürgen den Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an die Firma Veit erteilt.

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025 wurde der von der Firma Veit Energie Consult GmbH beauftragte kommunalen Wärmeplan zustimmend zu Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt den Wärmeplan zu veröffentlichen.

Hierfür erhält die Gemeinde Pürgen eine Zuwendung aus den Klima- und Transformationsfonds (Förderkennzeichen 67K27321) von dem Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der ZUG gGmbH (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft). Das Vorhaben soll bis zum 31.05.2025 abgeschlossen sein.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Nähere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Sie unter:

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Kommunaler Wärmeplan
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