Kfz

Wohin mit dem alten Auto?

Wer sich eines Fahrzeugs entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dies nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen (§4 Abs.1 Nr.14 AltfahrzeugV sind Annahmestellen Betriebe, die Altfahrzeuge zur Bereitstellung und Weiterleitung an Demontagebetriebe annehmen.

In der Tabelle unten sind alle anerkannten Annahmestellen nach der Altfahrzeugverordung im Landskreis Landsberg am Lech aufgelistet.



Annahmestellen
 
Druckversion Webseite http://www.puergen.de/gemeinde-puergen/boxesid/82/languageiso/DE/Infos/Kfz/index.htm  Montag, 21. Mai 2012