Zum Stichtag 30. April 2024 ist das jährliche Ablesen der Wasserzählerstände fällig. Für eine verbrauchsgenaue Abrechnung ist Ihre Mithilfe erforderlich! Per Post haben Sie das Ableseformular mit Ihren Zählerdaten erhalten.
Ihren Zählerstand melden Sie ganz einfach online. Dazu benötigen Sie folgende Daten:
- Ihre Finanzadresse (FAD-Nummer) - diese finden Sie auf dem per Post kürzlich erhaltenen Ablesebrief oder auf Ihrem Gebührenbescheid,
- Ihre Zählernummer (abzulesen auf dem jeweiligen Zähler sowie zum Kontrollabgleich auch auf dem Ablesebrief),
- Ihren aktuellen Zählerstand sowie das Ablesedatum.
Hier geht es zum Online-Meldeportal.
Hinweis: Eine Online-Erfassung ist nur bis 12. Mai 2024 möglich.
Sie wollen mehr als einen Zählerstand unter der gleichen Finanzadresse (FAD-Nummer) melden?
Das geht einfach online, indem Sie nach der Erfassung der ersten Zählerdaten auf "Weiteren Zähler hinzufügen" klicken. Bitte beachten Sie, dass der weitere Zähler unter der gleichen Finanzadresse (FAD-Nummer) laufen muss! Andernfalls müssen Sie für die Erfassung des weiteren Zählers einen neuen Vorgang starten und alle oben genannten erforderlichen Daten eingeben.
Sie haben Schwierigkeiten bei der Online-Erfassung?
Gerne können Sie Ihren Zählerstand auch schriftlich über das erhaltene Ableseformular melden und an die Verwaltungsgemeinschaft Pürgen senden. Alternativ ist auch eine Meldung per E-Mail oder notfalls telefonisch (Kontaktdaten siehe unten) möglich, sofern Sie von der Online-Meldung keinen Gebrauch machen können.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Reitmeir
08196/9301-26